Die Anwaltskanzlei Ürge & Èernohlávek ist eine Sozietät zweier Rechtsanwälte, deren Teilnehmer seit ihrer Entstehung die Rechtsanwälte
JUDr. Mikuláš Ürge, Ph.D. und
Dr. Josef Èernohlávek sind.
Die Kanzlei wurde am 1. Januar 1998 gegründet und siedelt seit jenem Jahr in den repräsentativen Räumen des wunderschönen rondokubistischen Palais Adria direkt im Zentrum von Prag. Die Anwaltskanzlei besteht aus einem Team von Rechtsanwälten, die in den Breichen des Rechts , in denen die Kanzlei ihren Klienten juristische Dienste gewährt, über große Erfahrungen verfügen und fachlich absolut qualifiziert sind.
In den 10 Jahren ihrer Existenz gewährte die Anwaltskanzlei Ürge & Èernohlávek Hunderten von Klienten aus der ganzen Welt, natürlichen und juristischen Personen, mit Erfolg Rechtsdienste bei ihrer Unternehmenstätigkeit, dem Schutz und der Durchsetzung ihrer bürgerlichen Rechte und Freiheiten, ihrer geistigen kreativen Tätigkeit, bei der Strafverteidigung und in anderen Bereichen ihres Bedarfs.
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Bei der Gewährung von Rechtsdiensten gehen wir mit höchster fachlicher Sorgfalt, erfahren und mit dem Focus auf die Interessen der Klienten vor. Im Rahmen der Gewährung von Rechtsdiensten für unsere Klienten ermitteln wir daher in Zusammenarbeit mit diesen konsequent alle relevanten Umstände ihrer rechtlichen Angelegenheiten, wir ermitteln ihre Interessen, schlagen ihnen nach sorgfältiger Abwägung dieser Informationen und nach unserer besten fachlichen Überzeugung die beste Lösung ihrer Rechtssachen vor und nutzen alle existierenden gesetzlichen Mittel, die wir für zuträglich halten, zum Schutz ihrer Interessen. Dabei handeln wir ehrenhaft und in Übereinstimmung mit den Anweisungen unserer Klienten und teilen diesen alle Sachverhalte mit, die wir bei der Gewährung der Rechtsdienste feststellten und die Einfluss haben können auf eine Änderung ihrer Anweisungen.
Die Rechtsdienste, die wir unseren Klienten in Übereinstimmung mit dem Advokaturgesetz und den damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften gewähren, umfassen insbesondere die Vertretung in Verfahren vor dem Gericht und anderen Organen oder in Verhandlungen mit dritten Personen im Namen des Klienten, sodann Rechtsberatungen für Klienten, die Abfassung, Kontrolle und Anpassung von Urkunden, Verträgen und anderen Dokumenten, die Erstellung von Rechtsanalysen sowie andere Formen der Rechtshilfe je nach Bedarf des Klienten.
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